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	<title>Wirtschaft Archive - IP für Unternehmer</title>
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	<description>Aktuelle Nachrichten und Meldungen - Intellectual Property</description>
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	<title>Wirtschaft Archive - IP für Unternehmer</title>
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		<title>Wirtschaftliche Vorteile durch effizientes IP-Management</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Oct 2024 09:39:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erfolgreicher Schutz des Intellectual Property (IP) bietet für StartUps einen entscheidenden Erfolgsfaktor Der Schutz geistigen Eigentums (IP) ist ein zentraler Baustein, um sich als Unternehmen oder Marke in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld erfolgreich zu positionieren. Durch den gezielten Einsatz von Patenten, Marken und Urheberrechten können sie ihre innovativen Ideen, Produkte und...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erfolgreicher Schutz des Intellectual Property (IP) bietet für StartUps einen entscheidenden Erfolgsfaktor</strong></p>
<p>Der Schutz geistigen Eigentums (IP) ist ein zentraler Baustein, um sich als Unternehmen oder Marke in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld erfolgreich zu positionieren. Durch den gezielten Einsatz von Patenten, Marken und Urheberrechten können sie ihre innovativen Ideen, Produkte und Geschäftsmodelle schützen und sich so einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Doch welche weiteren Vorteile bietet der Schutz von geistigem Eigentum für StartUps?</strong></p>
<p><strong>Wettbewerbsvorteil durch Exklusivität</strong></p>
<p>Der Schutz geistigen Eigentums ermöglicht es StartUps, ihre einzigartigen Innovationen vor Nachahmern zu schützen. Durch den Erwerb von Patenten, Marken und Urheberrechten schaffen sie sich eine exklusive Marktposition. Diese Exklusivität macht sie zu Vorreitern in ihrer Branche und hilft ihnen, sich von der Konkurrenz abzuheben. Insbesondere in gesättigten Märkten kann der Schutz des geistigen Eigentums den entscheidenden Unterschied ausmachen und dazu beitragen, eine starke Marktposition aufzubauen und zu halten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Attraktivität für Investoren steigern</strong></p>
<p>Eine solide IP-Strategie macht ein Start-up auch für Investoren deutlich attraktiver. Investoren suchen Unternehmen mit geschützten IP-Rechten, da dies ein Zeichen für langfristiges Wachstumspotenzial und Innovationskraft ist. IP-Schutz zeigt, dass das Unternehmen seine Ideen nicht nur entwickelt, sondern auch aktiv schützt. Dies schafft Vertrauen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Zudem kann der Wert eines StartUps durch starke IP-Rechte gesteigert werden, da diese als Sicherheiten für Kredite oder Finanzierungen dienen können.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Sichere Partnerschaften und Kooperationen</strong></p>
<p>Geschütztes geistiges Eigentum schafft die Grundlage für sichere und erfolgreiche Partnerschaften. StartUps können mit potenziellen Partnern oder Investoren sprechen, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Ideen gestohlen werden. IP-Schutz ermöglicht es, wertvolle Ressourcen und Know-how zu teilen und gleichzeitig das Risiko zu minimieren. Dies ebnet den Weg für strategische Allianzen, die das Wachstum eines Startups beschleunigen können.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zusätzliche Einnahmequellen durch IP-Monetarisierung</strong></p>
<p>Patente und Markenrechte können nicht nur den Schutz eines Start-ups erhöhen, sondern auch als Einnahmequelle dienen. Durch Lizenzvereinbarungen oder den Verkauf von IP-Rechten können Start-ups zusätzliche Einnahmen generieren und ihre finanziellen Möglichkeiten erweitern. Insbesondere in Branchen, in denen Innovation eine zentrale Rolle spielt, kann die Monetarisierung von IP einen erheblichen Wertbeitrag leisten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Stärkung der Markenidentität und des Kundenvertrauens</strong></p>
<p>Der Schutz von Markenrechten spielt eine wesentliche Rolle beim Aufbau einer starken Markenidentität. Für StartUps ist es entscheidend, sich in den Köpfen der Kunden zu verankern und Vertrauen aufzubauen. Eine geschützte Marke steht für Qualität, Innovation und Zuverlässigkeit &#8211; Eigenschaften, die Kundenbindung und langfristigen Erfolg fördern. Durch den Schutz ihrer Marken können Start-ups sicherstellen, dass ihre Identität und ihr Ruf geschützt bleiben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Risikominimierung durch IP-Schutz</strong></p>
<p>Eine klare IP-Strategie schützt Start-ups vor der unberechtigten Nutzung ihrer Innovationen. In wettbewerbsintensiven Branchen, in denen IP-Streitigkeiten kostspielig und geschäftsschädigend sein können, ist dieser Schutz besonders wichtig. Frühzeitige Investitionen in den IP-Schutz schützen junge Unternehmen vor Rechtsstreitigkeiten und stärken ihre Marktposition.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Der frühe Schutz von IP sichert langfristigen Erfolg</strong></p>
<p>StartUps, die von Anfang an auf eine durchdachte und umfassende IP-Strategie setzen, verschaffen sich einen entscheidenden Vorsprung. Der Schutz geistigen Eigentums ist für junge Unternehmen kein optionaler Schritt, sondern ein Muss, um sich in einem dynamischen und oft hart umkämpften Marktumfeld zu behaupten. IP-Schutz bedeutet weit mehr als die Abwehr von Nachahmern: Er legt den Grundstein für eine starke und unverwechselbare Marktposition, eröffnet den Zugang zu strategisch wichtigen Investoren und bietet Sicherheit vor rechtlichen Auseinandersetzungen, die gerade für StartUps existenzbedrohend sein können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ohne einen wirksamen Schutz laufen Start-ups Gefahr, dass ihre innovativen Ideen, Produkte oder Marken kopiert oder unrechtmäßig genutzt werden. Dies kann nicht nur zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Investoren untergraben. Ein frühzeitiger IP-Schutz hingegen bietet nicht nur Sicherheit, sondern erhöht auch die Glaubwürdigkeit eines StartUps, da er Engagement für Innovation und langfristige Marktführerschaft signalisiert. Er schafft Vertrauen, stärkt das Wachstumspotenzial und hebt das Unternehmen deutlich von der Konkurrenz ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kurzum: IP-Schutz ist kein &#8222;Nice-to-have&#8220;, sondern ein elementarer Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen und Marken, die langfristig bestehen und wachsen wollen. Wer auf IP-Schutz verzichtet, riskiert nicht nur seinen Wettbewerbsvorsprung, sondern möglicherweise ein nachhaltiges Wachstum des gesamten Unternehmens.</p>
<p>&nbsp;</p>
<figure id="attachment_302" aria-describedby="caption-attachment-302" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-302" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer-300x300.jpg" alt="Antje Heuer, Patentanwältin bei Beetz &amp; Partner" width="300" height="300" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer-300x300.jpg 300w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer-150x150.jpg 150w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer-768x768.jpg 768w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer-480x480.jpg 480w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer-280x280.jpg 280w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer-400x400.jpg 400w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer-585x585.jpg 585w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Portraitfoto_Heuer.jpg 800w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-302" class="wp-caption-text">Antje Heuer, Patentanwältin bei Beetz &amp; Partner</figcaption></figure>
<p>BEETZ &amp; PARTNER mbB</p>
<p>Patentanwälte</p>
<p>Prinzregentenstraße 54, 80538 München, Germany</p>
<p>Tel: +49 89 2168 9100</p>
<p><a href="mailto:aheuer@beetz.com" target="_blank" rel="noopener">aheuer@beetz.com</a></p>
<p><a href="https://beetz.com" target="_blank" rel="noopener">https://beetz.com</a></p>
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		<title>&#8222;Der deutsche Mittelstand ist noch immer sehr innovativ“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Dec 2023 10:16:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Anmelden von Patent- und Markenrechten gehört längst auch bei mittelständischen Unternehmen zur gängigen Praxis.  Externe Expertise einzuholen ist dabei  meist ein Muss. Frage: Mal konkret gefragt, was haben denn Patente mit der Zukunft des Mittelstandes zu tun? SKM: Der Mittelstand ist im Bereich geistiges Eigentum bei den Patenten tatsächlich...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Anmelden von Patent- und Markenrechten gehört längst auch bei mittelständischen Unternehmen zur gängigen Praxis.  Externe Expertise einzuholen ist dabei  meist ein Muss.</p>
<p>Frage: Mal konkret gefragt, was haben denn Patente mit der Zukunft des Mittelstandes zu tun?</p>
<p>SKM: Der Mittelstand ist im Bereich geistiges Eigentum bei den Patenten tatsächlich Huhn und Ei gleichzeitig. Als Treiber der Innovation sichert der Mittelstand eigene Entwicklungen mittels Patenten, die somit gleichzeitig die wirtschaftliche Zukunft insgesamt fördern.</p>
<p>Frage: Aber das ist doch blanke Theorie.</p>
<p>SKM: Nein, keineswegs. Erst kürzlich hat eine gemeinsame Studie des Europäischen Patentamts und des EU-Markenamtes festgestellt, dass europäische Start-ups, die früh Patent- und/oder Markenrechte anmelden, bis zu 10 Mal erfolgreicher bei der Beschaffung von Finanzmitteln sind. Es gibt keine wirklichen Argumente dafür, dass sich dies nicht auch entsprechend auf die Innovationen des Mittelstandes übertragen lässt. Noch deutlicher wird es sogar, wenn man nicht nur nationale, sondern auch europäische Schutzrechte hält.</p>
<p>Frage: Haben Sie dafür Beispiele?</p>
<p>SKM: Ja, der inzwischen schon „Klassiker“ ist die Biotechfirma BioNTech in Mainz, die während der Pandemie auch auf Basis von Patenten ein unglaublich rasantes Wachstum hingelegt hat. Schon bei der Gründung von BioNTech waren Patente natürlich wichtig, bei Pandemiebeginn wurde sich dann aber schnell auf antivirale Impfstoffe fokussiert. Die Zusammenarbeit mit Pfizer hat natürlich geholfen, aber ohne Patente hätte man das nie gemacht. Im Unterschied zu einer regulären Strategie hat die Pandemie das Ganze praktisch in Zeitraffer ablaufen lassen.</p>
<p>Frage: Das ist jedoch eine Ausnahme in einem speziellen Gebiet, oder nicht?</p>
<p>Nein, wir haben das während der Pandemie bei unseren Kunden tatsächlich über die Breite der Technologien hinweg gesehen, der alte Spruch „Not macht erfinderisch“ hat sich nicht nur in der Biotechnologie bewahrheitet. Was wir besonders interessant finden, waren die Transferleistungen von Konzepten aus dem bei uns zum Beispiel. stark vertretenen klassischen Maschinen- oder Anlagenbau hin zur Bekämpfung von Viren, zu finden dann bei den uns allen bekannten Raumluftreinigern. Gleiches gilt für unsere Textilfirmen, die an Masken arbeiteten. Einen Boost gab es auch bei den Diagnostika und den Techniken zur Herstellung von Verbrauchsmaterialien, sogar den Einweghandschuhen. Und nicht zuletzt wurden verstärkt Patente auf entsprechende Computerprogramme angemeldet.</p>
<p>Frage: Und was tun Sie bei alledem?</p>
<p>SKM: Die meisten unserer meist langjährigen Kunden kommen eben aus dem <a href="https://fit4ip.com/start-ups-und-ip-parallelen-fuer-den-deutschen-mittelstand/" target="_blank" rel="noopener">Mittelstand</a>. Wir erstellen daher Beratungskonzepte, die auf Basis dieses Wissens mit Herz und Verstand &#8211; und auch mit einem vernünftigen Budget – versuchen, eine optimal auf das Unternehmen und dessen Zukunft ausgerichtete IP-Strategie zu entwickeln. Dabei setzen wir neben Vertrauen und Kompetenz auf effiziente Kommunikation, den Einsatz nachhaltiger Techniken sowie Künstliche Intelligenz. Trotzdem bleibt der persönliche Kontakt natürlich extrem wichtig. Erfindungen haben schließlich immer auch mindestens einen Erfinder.</p>
<p>Frage: Wie kann man sich das in der Praxis vorstellen?</p>
<p>SKM: Für eine neue Technik nehmen wir uns die Zeit mit dem Kunden zu überlegen, wo es in Zukunft hingehen soll. Davon ausgehend schlage wir eine unterstützende und passende Patent- und Schutzrechtsstrategie einschließlich eines Budgets vor, die dann durch entsprechende Schutzrechtsanmeldungen und Analysen des Umfelds umgesetzt wird. Neben den Patenten umfasst das oft auch Marken und/oder Designs. Während der Umsetzung halten wir den Kunden über den Status und mögliche Änderungen oder Ergänzungen unterrichtet. Das kann zum Beispiel eine Verwertung von nicht exklusiv genutzter Technik über Lizensierung, aber auch die Einlizensierung von Technik aus Hochschulen betreffen, von denen wir ebenfalls einige sehr innovative vertreten. Unserer Meinung nach schlummert dort ein großes Potential an Technik zur Umsetzung gerade durch den flexiblen und technikaffinen Mittelstand. Wir bekämpfen natürlich auch störende Schutzrechte und setzen die Rechte unserer Kunden durch. Dort haben sich auch für den Mittelstand gerade neue Möglichkeiten durch das europäische Einheitliche Patentgericht – UPC &#8211; ergeben.</p>
<p>Frage: Gibt es das, das Mittelstands-Schutzrecht oder -Patent der Zukunft?</p>
<p>Wir können zunächst – auch bei uns &#8211; feststellen; der Mittelstand hat viele gute Ideen, das Potential ist auch bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Zahlenmäßig vorne sind dann bei uns die klassischen Gebiete der Technik, die Life Sciences sind innovativ, aber Erfindungen sind dort aufwendiger. Das Mittelstands-Schutzrecht der Zukunft findet sich in der IT oder der Integration von IT und Technik, und dort tauchen dann auch sehr wahrscheinlich Begriffe wie Blockchain und/oder KI auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<figure id="attachment_513" aria-describedby="caption-attachment-513" style="width: 683px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="wp-image-513 size-large" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-683x1024.jpg" alt="Bildunterschrift: Die Partner von SKM (v.l.n.r.): Dr. David Kuttenkeuler, Paul Schieler, Florian Malescha, Dr. Jan B. Krauss, Nils T. F. Schmid" width="683" height="1024" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-683x1024.jpg 683w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-200x300.jpg 200w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-768x1152.jpg 768w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-1024x1536.jpg 1024w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-1365x2048.jpg 1365w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-1920x2880.jpg 1920w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-960x1440.jpg 960w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-267x400.jpg 267w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-585x878.jpg 585w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-1320x1980.jpg 1320w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/12/SKMIP_5192_©SonjaHerpich-scaled.jpg 1706w" sizes="(max-width: 683px) 100vw, 683px" /><figcaption id="caption-attachment-513" class="wp-caption-text">Bildunterschrift: Die Partner von <a href="https://skm-ip.de/" target="_blank" rel="noopener">SKM</a> (v.l.n.r.): Dr. David Kuttenkeuler, Paul Schieler, Florian Malescha, Dr. Jan B. Krauss, Nils T. F. Schmid</figcaption></figure>
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			</item>
		<item>
		<title>„Unterlassen“ heißt (nur) unterlassen, oder?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Nov 2023 11:19:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fast jedes Unternehmen ist früher oder später mit der Situation konfrontiert, dass ihm durch eine gerichtliche Entscheidung ein bestimmtes Verhalten untersagt wird. Der entsprechende Tenor einer solchen gerichtlichen Entscheidung besagt typischerweise, dass das Unternehmen es zu unterlassen habe, ein bestimmtes Produkt anzubieten oder in einer bestimmten Art und Weise zu...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Fast jedes Unternehmen ist früher oder später mit der Situation konfrontiert, dass ihm durch eine gerichtliche Entscheidung ein bestimmtes Verhalten untersagt wird. Der entsprechende Tenor einer solchen gerichtlichen Entscheidung besagt typischerweise, dass das Unternehmen es zu unterlassen habe, ein bestimmtes Produkt anzubieten oder in einer bestimmten Art und Weise zu werben. Aber was heißt „unterlassen“ in diesem Zusammenhang? Tatsächlich steckt in dem Wort mehr, als man auf den ersten Blick annimmt.</p>
<ol>
<li><strong> Unterlassungsanspruch und Unterlassungstenor </strong></li>
</ol>
<p>Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte (<a href="https://fit4ip.com/unterziehen-sie-ihr-markenportfolio-einem-stresstest-teil-2-benutzung-der-marke/" target="_blank" rel="noopener">Marken</a>, Designs usw.) und bei Wettbewerbsverstößen stehen dem Betroffenen (unter anderem) Unterlassungsansprüche zu. So lautet beispielsweise § 8 Abs. 1 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb):</p>
<p>„Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.“</p>
<p>Ist ein Produkt selbst rechtsverletzend (und nicht nur die Werbung dafür) wird regelmäßig das weitere Anbieten und Inverkehrbringen dieses Produktes untersagt. Ein typischer Unterlassungstenor einer gerichtlichen Entscheidung lautet:</p>
<p>„Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr als Spirituosen gekennzeichnete Produkte unter der Bezeichnung ‚RESCUE TROPFEN‘ zu bewerben und/oder zu vertreiben.“ (BGH GRUR 2017, 208 – Rescue-Tropfen).</p>
<p>Wenn wie in diesem Beispiel nicht eine Werbung, sondern ein bestimmtes Produkt (bzw. dessen konkrete Aufmachung) Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung ist, stellt sich die Frage, wie weit der Unterlassungstenor reicht. Genügt es, einfach den weiteren Vertrieb zu „unterlassen“ (wie der Wortlaut des Tenors nahelegt) und selbst keine entsprechenden Produkte mehr in den Verkehr zu bringen? Oder verlangt die Entscheidung mehr?</p>
<ol start="2">
<li><strong> Unterlassung umfasst nach der neueren Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch den Rückruf</strong></li>
</ol>
<p>Tatsächlich geht die Unterlassungspflicht aus gerichtlichen Entscheidungen nach der neueren Rechtsprechung des BGH weiter als der Wortlaut erkennen lässt.</p>
<p>Die Rechtsprechung hatte schon lange angenommen, dass die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, auch die Beseitigung dieses Störungszustands umfasst, wenn die Nichtbeseitigung dieses Zustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist. Wem verboten wird, im geschäftlichen Verkehr unter einen bestimmten Unternehmensnamen aufzutreten, ist danach beispielsweise verpflichtet, auch ein entsprechendes Firmenschild abzubauen. Wem eine bestimmte Werbeaussage verboten wird, der muss diese Aussage (aktiv) von seiner Website entfernen.</p>
<p>In der Entscheidung „Rescue-Tropfen“ (GRUR 2017, 208) ist der BGH aber noch einen Schritt weiter gegangen und hat entschieden, dass eine Unterlassungsverpflichtung auch die Verpflichtung beinhaltet, „im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren“ auf Dritte einzuwirken, soweit das zur Beseitigung des Störungszustands erforderlich ist.</p>
<p>Zwar hält der BGH an dem Grundsatz fest, dass der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs grundsätzlich nicht für das selbstständige Handeln Dritter verantwortlich ist. Er muss aber auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt und auf die er einen gewissen Einfluss hat, einwirken, soweit dies zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands erforderlich ist. Ein Schuldner, dem gerichtlich untersagt worden ist, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben muss danach grundsätzlich <u>durch einen Rückruf des Produkts</u> dafür sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden (BGH GRUR 2017, 208 – Rescue-Tropfen).</p>
<p>Diesen Grundsatz hat der BGH – trotz verbreiteter Kritik – in mehreren weiteren Entscheidungen bestätigt (z.B. BGH GRUR 2017, 823 – Luftentfeuchter; GRUR 2018, 292 – Produkte zur Wundversorgung).</p>
<ol start="3">
<li><strong> Was bedeutet „Rückruf“?</strong></li>
</ol>
<p>Wer mit einer einstweiligen Verfügung oder einem Unterlassungsurteil konfrontiert ist, darf sich danach also nicht darauf beschränken, das verbotene Produkt selbst nicht weiter zu vertrieben. Er muss vielmehr auch auf seine (gewerblichen) Abnehmer einwirken, damit diese das Produkt ebenfalls nicht weiter anbieten.</p>
<p>Der BGH erkennt zwar, dass ein Rückruf in vielen Fällen rechtlich gar nicht möglich ist. Wenn ein Produkt an einen Abnehmer veräußert worden ist, hat der Verkäufer regelmäßig keine rechtliche Handhabe, das Produkt zurückzufordern. In einer solchen Situation ist der der Schuldner aber zumindest verpflichtet, gegenüber seinen Abnehmern „mit Nachdruck und Ernsthaftigkeit sowie unter Hinweis auf den rechtsverletzenden Charakter der Erzeugnisse deren Rückerlangung zu versuchen“ (BGH GRUR 2018, 292, Rz. 32 – Produkte zur Wundversorgung). Er muss seine Abnehmer also zumindest über das gerichtliche Verbot informieren und ihnen deutlich von einem weiteren Vertrieb abraten (sowie sich bereit erklären, die Produkte zurückzunehmen).</p>
<p>Kann der Schuldner im Streitfall nicht nachweisen, dass er solche „ernsthafte und nachdrückliche“ Versuche unternommen hat, um den weiteren Vertrieb der rechtsverletzenden Produkte durch seine Abnehmer zu verhindern, verstößt er gegen die ihm auferlegte Unterlassungspflicht und riskiert, dass das Gericht ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt.</p>
<ol start="4">
<li><strong> Was ist bei einem Unterlassungsurteil oder einer einstweiligen Verfügung zu tun?</strong></li>
</ol>
<p>Wer sich mit einem gerichtlichen Verbot konfrontiert sieht, muss also genau prüfen, welche Verpflichtungen aus dem Verbot folgen. Insbesondere muss er prüfen, ob und inwieweit er über das bloße Unterlassen weiterer verletzender Handlungen hinaus aktiv werden und an seine Abnehmer herantreten muss. Da all das aus dem Wortlaut eines Verbotstitel selbst nicht erkennbar ist, empfiehlt es sich, in einer solchen Situation einen im gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Das verursacht zwar Kosten. Die Kosten eines Ordnungsgelds im Falle eines Verstoßes gegen ein gerichtliches Verbot sind aber regelmäßig deutlich höher (bei einem ersten Verstoß regelmäßig mindestens 5.000 EUR, bei wiederholten Verstößen auch deutlich mehr), und das Argument, man habe nicht gewusst, dass ein Unterlassungsgebot auch einen Rückruf beinhalten kann, lassen die Gerichte nicht gelten.</p>
<p>Autor:</p>
<figure id="attachment_161" aria-describedby="caption-attachment-161" style="width: 300px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-161" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/07/Preubohlig_1122-007-e1690450590928-300x280.jpg" alt="Porträt: Jan Peter Heidenreich" width="300" height="280" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Preubohlig_1122-007-e1690450590928-300x280.jpg 300w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Preubohlig_1122-007-e1690450590928-768x716.jpg 768w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Preubohlig_1122-007-e1690450590928-960x895.jpg 960w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Preubohlig_1122-007-e1690450590928-429x400.jpg 429w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Preubohlig_1122-007-e1690450590928-585x546.jpg 585w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Preubohlig_1122-007-e1690450590928.jpg 997w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-161" class="wp-caption-text">Dr. Jan Peter Heidenreich, Rechtsanwalt bei <a href="https://preubohlig.de/" target="_blank" rel="noopener">Preu Bohlig &amp; Partner Rechtsanwälte mbB</a></figcaption></figure>
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		<title>Warum viele Gründerinnen und Gründer beim Schutz ihrer Ideen versagen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Nov 2023 13:17:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Junge Firmen mit Patent- und Markenrechten haben laut einer Studie eine zehn Mal so hohe Chance, Investoren zu finden. Patente sind also wichtig für junge Unternehmen, um überhaupt Fuß zu fassen. Aber bei der Patentanmeldung machen viele Start‑ups einen großen Fehler. Deutsche und europäische Jungunternehmen tun sich im Vergleich vor...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Junge Firmen mit Patent- und <a href="https://fit4ip.com/unterziehen-sie-ihr-markenportfolio-einem-stresstest-teil-1-markendarstellung-waren-und-dienstleistungen-inhaber/" target="_blank" rel="noopener">Markenrechten</a> haben laut einer Studie eine zehn Mal so hohe Chance, Investoren zu finden. Patente sind also wichtig für junge Unternehmen, um überhaupt Fuß zu fassen. Aber bei der Patentanmeldung machen viele Start‑ups einen großen Fehler.</p>
<p>Deutsche und europäische Jungunternehmen tun sich im Vergleich vor allem zu US‑Rivalen schwer, an Gelder von Investoren zu kommen. Leichter wird es mit geistigen Schutzrechten wie Patenten oder Marken, hat eine Studie des Europäischen Patentamts (Epa) in München und des EU-Markenamts Euipo in Alicante ermittelt und deren Wirkung auch beziffert. „Unsere Studie zeigt, dass Start‑ups, die Patente und Marken besitzen, zehnmal erfolgreicher sind, wenn es darum geht, Finanzmittel zu beschaffen“, sagt Epa-Experte Ilya Rudyk. Aber längst nicht alle Start-ups haben ein entsprechendes Schutzrecht. In Deutschland sind es etwa 40%, im Rest Europas etwa 30%. Wenn Patente nicht nur geistiges Eigentum schützen, sondern auch Investoren anlocken, warum meldet die Mehrheit der jungen Unternehmen dann kein Patent an?</p>
<p>Die Antwort ist ebenso logisch wie banal: Patentanmeldungen kosten Zeit und <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/zu-wenig-auftraege-selbststaendige-von-der-existenz-bedroht/" target="_blank" rel="noopener">Geld</a>. Start-ups müssen sich in ihrer Anfangsphase um viele bürokratische Angelegenheiten kümmern – ein Patent anzumelden geht nicht mal eben nebenbei. Eine Patentschrift zu formulieren kann mehrere Wochen dauern. Und ein einziges Patent ist meist nicht ausreichend, um eine innovative Idee ausreichend zu schützen.</p>
<p>Die durchschnittlichen Kosten für ein europäisches Patent mit zehn Jahren Laufzeit beziffert das Europäische Patentamt auf unter 5000 Euro. Aber weil für echten Patentschutz eben meist mehrere solcher Schutzrechte nötig sind, sind es realistisch mehrere 10.000 Euro. Für mangelnde Patentaktivität von jungen Unternehmen gibt es aber noch einen weiteren Grund: Zu wenig Wissen über die Wirksamkeit von Patenten im späteren Geschäftsverlauf. Die wenigsten Gründer wissen, wie wichtig der Schutz ihrer Ideen später einmal sein wird. Die meisten sind zu Recht stolz auf ihre Idee und begehen dann den Fehler, diese öffentlich zu vermarkten, ohne sie vorher geschützt zu haben. Ein Vortrag, eine Publikation oder ein Messeauftritt reichen aus, damit eine innovative Idee nicht mehr patentierbar ist.</p>
<p>Im europäischen Vergleich stehen deutsche Start‑ups was Patente angeht, noch relativ gut da. Nur Konkurrenten aus Frankreich und Finnland kommen laut einer Studie auf eine leicht höhere Rate an Patentanmeldungen. An der Spitze stehen in Deutschland Biotech-Start‑ups. Hier werden rund 70% aller Schutzrechte angemeldet. Auch in den Bereichen Industrie, Gesundheitswesen oder Nachhaltigkeit patentiert mehr als jedes zweite Start‑up. Wenige Patente werden dagegen in den Bereichen Telekommunikation, Messaging oder Werbung angemeldet.</p>
<p>Grundsätzlich gilt: Egal um welche Branche es sich handelt – innovative Ideen sollten, bevor sie der Allgemeinheit dienen, geschützt werden. Nur so kann aus einem Start-Up mit einer vielversprechenden Idee ein etabliertes Unternehmen werden.</p>
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		<title>Erhöhung der Beweislast für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen </title>
		<link>https://ip-fuer-unternehmer.de/erhoehung-der-beweislast-fuer-inhaber-von-geschaeftsgeheimnissen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Nov 2023 10:46:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In unserem letzten Beitrag haben wir Ihnen einen Rückblick auf gute drei Jahre Geschäftsgeheimnisgesetz gegeben. Heute widmen wir uns den Urteilen zu dem neuen Gesetz, deren Auswirkung auf die Praxis  Sie kennen sollten.   Mit der Einführung des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) vor über drei Jahren wurden die Kriterien für das Vorhandensein...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">In unserem <a href="https://fit4ip.com/rueckblick-auf-gut-3-jahre-geschaeftsgeheimnis-gesetz/">letzten Beitrag</a> haben wir Ihnen einen Rückblick auf gute drei Jahre Geschäftsgeheimnisgesetz gegeben. Heute widmen wir uns den Urteilen zu dem neuen Gesetz, deren Auswirkung auf die Praxis  Sie kennen sollten. </span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Mit der Einführung des Geschäftsgeheimnisgesetzes<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/BJNR046610019.html" target="_blank" rel="noopener"> (GeschGehG)</a> vor über drei Jahren wurden die Kriterien für das Vorhandensein und die Durchsetzung von Geschäftsgeheimnissen wesentlich überarbeitet. Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und durch geeignete Schutzvorkehrungen gesichert werden, werden nun als Geschäftsgeheimnisse geschützt, gemäß § 2 Nr. 1 a) und b) GeschGehG. Es gilt das Prinzip: „Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen, kein Geheimnis!“. Das Gesetz definiert jedoch nicht, welche Schutzmaßnahmen angemessen sind. Einige Gerichte gaben in neuerer Zeit wertvolle Hinweise zu diesem Thema.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><strong> 1. Grundlage:  </strong></p>
<p><span data-contrast="auto">Bei rechtlichen Auseinandersetzungen müssen Unternehmen nachweisen, dass sie geeignete Maßnahmen ergriffen haben, um ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Seit dem Inkrafttreten des GeschGehG stimmen die Gerichte im Großen und Ganzen darin überein, dass bei der Beurteilung der Angemessenheit der ergriffenen Schutzmaßnahmen verschiedene Faktoren, wie der Wert des Geschäftsgeheimnisses und dessen Entwicklungskosten, berücksichtigt werden sollten. Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 15.09.2020 – 4 U 177/19 – [Flüsteraggregat]) klargestellt, dass die Angemessenheit ein dem Gedanken der Verhältnismäßigkeit folgendes, flexibles und offenes Tatbestandsmerkmal ist, welches sich nach den </span><span data-contrast="auto">konkreten Umständen des Einzelfalls</span><span data-contrast="auto"> bestimmt. </span><span data-ccp-props="{&quot;335559685&quot;:720}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Erforderlich sind keine Geheimhaltungsmaßnahmen, die optimalen Schutz gewährleisten, da dies den Geheimhaltungsbegriff zu stark einschränken würde. Insofern ist kein absoluter, sondern ein relativer und dynamischer Maßstab anzulegen. </span><span data-contrast="auto">Maßgebliche Sichtweise für die rechtliche Bewertung ist die eines objektiven, verständigen Betrachters aus den jeweiligen branchenspezifischen (Fach-)Kreisen</span><span data-contrast="auto">. Das Gericht betont demnach die Bedeutung branchenüblicher Standards und führt folgende bei Bestimmung der Angemessenheit zu berücksichtigende Wertungskriterien auf:</span><span data-ccp-props="{&quot;335559685&quot;:720}"> </span></p>
<ul>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="8" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559684&quot;:-2,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Art und wirtschaftlicher Wert des Geheimnisses: die Kosten der Geheimhaltungsmaßnahme müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert des Geschäftsgeheimnisses stehen (jedoch ohne Annahme eines starren Kosten-Wert-Verhältnisses), Das Merkmal „wirtschaftlicher Wert des Geheimnisses“ ist nach der bisherigen Gerichtspraxis keine hohe Hürde. Es genügt, dass ein wirtschaftlicher Wert erkennbar ist, dieser muss aber nicht besonders hoch sein. </span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="8" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559684&quot;:-2,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Wirtschaftsbranche &amp; branchenübliche Sicherheitsmaßnahmen,</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="8" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559684&quot;:-2,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="3" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Grad des Wettbewerbsvorteils durch die Geheimhaltung,</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="8" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559684&quot;:-2,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="4" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Schwierigkeiten der Geheimhaltung und konkrete Gefährdungslage,</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="8" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559684&quot;:-2,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="5" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Unternehmensgröße und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens,</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
</ul>
<p><span data-ccp-props="{&quot;335559685&quot;:720}"> </span><span data-contrast="auto">Hintergrund der Entscheidung war der Fall, dass ein weltweit agierendes Unternehmen, das über Jahrzehnte eine marktbeherrschende Stellung innehatte, versäumt hatte, Verstößen gegen die Geheimhaltung nachzugehen und einzelne Dateien des Unternehmens sogar ohne Geheimhaltungsmaßnahmen frei zugänglich waren. Das OLG Hamm betrachtete die vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen daher als nicht angemessen.</span><span data-ccp-props="{&quot;335559685&quot;:720}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Auch bei diesen vom Gericht aufgestellten Kriterien gibt es jedoch nach wie vor viele Unklarheiten und die Beurteilung im Einzelfall ist weiterhin selten völlig eindeutig. Aus dieser Unsicherheit kann zumindest der Grundsatz abgeleitet werden, dass Geheimnisinhaber gut beraten sind, wenn sie ein Schutzsystem aufstellen und dokumentieren und sich dabei eher an „lieber zu viel Schutz als zu wenig“ orientieren. Andernfalls riskieren sie, dass ihre Maßnahmen als nicht angemessen eingestuft werden und damit kein Schutz für ihr Geheimnis erreicht werden kann. </span><span data-ccp-props="{&quot;335559685&quot;:720}"> </span></p>
<p><strong> 2. Aktuelle Rechtsprechung:</strong></p>
<p><span data-contrast="auto">Jüngere Gerichtsentscheidungen gehen detaillierter auf die Gestaltung von Schutzmaßnahmen und die Beweisführung ein. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen spezifisch für das betroffene Geschäftsgeheimnis nachgewiesen werden müssen.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Unklarheit gab und gibt es insbesondere im Hinblick auf die Frage, wann eine „Geheimnisstreitsache“ vorliegt, das heißt in welchen Verfahren können Parteien beantragen, dass das Gericht Informationen als geheimhaltungsbedürftig einstuft. Natürlich wollen Parteien sich in Gerichtsverfahren umfassend verteidigen und dazu ist teilweise auch eine Offenlegung sensibler Daten notwendig. Gerade in Patentverfahren wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anträge für eine gerichtliche Geheimnisschutzanordnung nach § 16 GeschGehG gestellt. Unklar ist, ob solche Anträge auch in Urheberrechtsverfahren oder Markenverfahren gestellt werden können. Durch § 145a PatG wurde für Patentverfahren eine klarstellende Verweisungsnorm beschlossen. In Bezug auf andere Verfahren fehlt eine klarstellende Regelung, so dass nicht eindeutig ist, ob in Urheberrechtsverfahren oder anderen Verfahren ein Anspruch auf gerichtliche Geheimnisschutzanordnung besteht.</span></p>
<p><em>a. Geeignete Schutzmaßnahmen</em></p>
<ul>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="6" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559684&quot;:-2,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Das „Need to know-Prinzip“, welches besagt, dass nur bestimmte Mitarbeiter Zugang zu vertraulichen Informationen haben sollten, wird von den meisten Gerichten als grundlegende Schutzmaßnahme betrachtet (OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2022 &#8211; 6 U 39/21).</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="6" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559684&quot;:-2,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Beim Hinweis auf technische Maßnahmen reicht ein allgemeiner Verweis auf IT-Richtlinien nicht aus (vgl. ArbG Aachen, Urteil vom 13.01.2022 &#8211; 8 Ca 1229/20).</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="6" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559684&quot;:-2,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="3" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Das OLG Schleswig merkt an, dass Standard-TLS-Verschlüsselung bei E-Mails möglicherweise nicht ausreichend für besonders schützenswerte Geschäftsgeheimnisse ist (OLG Schleswig, siehe oben).</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
</ul>
<p><span data-ccp-props="{&quot;335559685&quot;:720}"><em>b. </em></span><em>Spezialfall: Reverse Engineering</em></p>
<p><span data-ccp-props="{}"> </span><span data-contrast="auto">Das ArbG Aachen betont die Schwierigkeiten bei der Beweisführung in Fällen von Reverse Engineering (vgl. ArbG Aachen, Urteil vom 13.01.2022 &#8211; 8 Ca 1229/20). Wenn ein Geschäftsgeheimnis potenziell durch das legitime Zerlegen von Konkurrenzprodukten gewonnen werden könnte, betont das ArbG Aachen, dass der Besitzer des Geheimnisses detailliert nachweisen muss, dass sein Produkt auf nicht öffentlich zugänglichem Wissen basiert. Hierbei müssen insbesondere die spezifischen Merkmale der Produkte hervorgehoben werden. Denn nur durch einen vergleichenden Blick auf die Produkte können eventuelle Vorteile im Wissen gegenüber Mitbewerbern identifiziert werden. Diese Anforderung seitens des Arbeitsgerichts stellt eine erhebliche Beweisherausforderung für den Inhaber des Geschäftsgeheimnisses dar, die schwer zu erfüllen ist.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Die Argumentation des Gerichts in diesem Urteil wirft Fragen auf. Während ein rechtmäßig durchgeführtes Reverse Engineering gemäß § 3 GeschGehG nicht als Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnis gilt, muss klar differenziert werden, ob eine durch solche Analyse möglicherweise gewonnene Information allgemein zugänglich ist oder als Geschäftsgeheimnis einzustufen ist. Es wäre wünschenswert, dass oberste Gerichte diese rechtliche Interpretation im Sinne der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen überdenken.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><strong> 3. Schlussfolgerung:  </strong></p>
<p><span data-contrast="auto">Die Rechtsprechung zum GeschGehG wird sich weiterentwickeln und präziser werden. Es wird jedoch immer komplizierter für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen, die erforderliche Beweislast zu erfüllen. Generelle Aussagen zu Schutzmaßnahmen werden von den meisten Gerichten wahrscheinlich nicht mehr akzeptiert. Vor allem die im Jahr 2022 in zahlreichen Bundesländern neu etablierten Spezialkammern der Landgerichte werden wohl aufgrund individueller Fallerfahrung unterschiedliche bzw. teilweise auch strengere Anforderungen an die Darstellungen der Geheimnisinhaber haben.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Unternehmen sollten daher in der Lage sein, die ergriffenen Schutzmaßnahmen für jedes Geschäftsgeheimnis im Streitfall nachzuweisen. Sie müssen spezifizieren, welche Personen Zugang zu den Geheimnissen haben. Dies betont die Notwendigkeit für Unternehmen, ein robustes Konzept zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu implementieren und entsprechende Dokumentationen bereitzuhalten. Ein solches Konzept sollte technische, organisatorische und vertragliche Aspekte umfassen und die Integration der Unternehmensmitarbeiter berücksichtigen. Ohne ein klar definiertes und effektives Schutzsystem können Geschäftsgeheimnisse an Wert verlieren und schwer zu verteidigen sein.</span><span data-ccp-props="{}"> </span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p>Susanne Graeser, Karin Simon<br />
SimonGraeser Rechtsanwalts PartG mbB</p>
<p>Susanne Graeser, Karin Simon<br />
SimonGraeser Rechtsanwalts PartG mbB</p>
<figure id="attachment_206" aria-describedby="caption-attachment-206" style="width: 223px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-206" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002-223x300.jpg" alt="Susanne Graeser, Rechtsanwältin bei SimonGraeser" width="223" height="300" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002-223x300.jpg 223w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002-280x376.jpg 280w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002-297x400.jpg 297w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002.jpg 355w" sizes="auto, (max-width: 223px) 100vw, 223px" /><figcaption id="caption-attachment-206" class="wp-caption-text">Susanne Graeser, Rechtsanwältin bei <a href="https://www.simongraeser.law/" target="_blank" rel="noopener">SimonGraeser Intellectual Property Law</a></figcaption></figure>
<figure id="attachment_156" aria-describedby="caption-attachment-156" style="width: 223px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-156" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon-223x300.jpg" alt="Porträt: Karin Simon" width="223" height="300" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon-223x300.jpg 223w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon-280x376.jpg 280w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon-297x400.jpg 297w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon.jpg 355w" sizes="auto, (max-width: 223px) 100vw, 223px" /><figcaption id="caption-attachment-156" class="wp-caption-text">Karin Simon, Rechtsanwältin bei <a href="https://www.simongraeser.law/" target="_blank" rel="noopener">SimonGraeser Intellectual Property Law</a></figcaption></figure>
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		<title>Ist der deutsche Mittelstand weniger innovativ als Großunternehmen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 11:36:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Möglichkeit, die Innovationskraft verschiedener Unternehmen zu messen, besteht darin, die Anzahl der Patentanmeldungen zu betrachten. Patentanmeldungen sind ein genereller Indikator dafür, wie aktiv Unternehmen neue Ideen entwickeln und schützen. Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet in kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs). So könnte man davon ausgehen,...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Möglichkeit, die Innovationskraft verschiedener Unternehmen zu messen, besteht darin, die <u>Anzahl der Patentanmeldungen</u> zu betrachten. Patentanmeldungen sind ein genereller Indikator dafür, wie aktiv Unternehmen neue Ideen entwickeln und schützen.</p>
<p><u>Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten</u> in Deutschland arbeitet in kleinen und mittleren Unternehmen (<u>KMUs</u>). So könnte man davon ausgehen, dass auch die Hälfte aller Patentanmeldungen auf KMUs entfällt. Allerdings stammt <u>nur jede fünfte Patentanmeldung</u> der von europäischen Anmeldern beim <a href="https://fit4ip.com/epa-startet-plattform-fuer-saubere-energie-zur-unterstuetzung-der-forschung/" target="_blank" rel="noopener">EPA</a> eingereichten Patentanmeldungen von KMUs.</p>
<p>Ausgehend von dieser Zahlenbasis drängt sich die Frage auf, ob der deutsche Mittelstand weniger innovativ ist als Großunternehmen.</p>
<p>Bei der Analyse von Anmeldezahlen ist zu berücksichtigen, welche Ziele die jeweiligen Anmelder verfolgen. Manche Anmelder setzen gerade auf eine möglichst hohe Anzahl von Patenten.</p>
<p>Beispielsweise reichen manche Telekommunikationsunternehmen Patentanmeldungen ein, die Aspekte zukünftiger Telekommunikationsstandards abdecken. Die eigenen Patente sollen dann in einen <u>Lizenzierungs-Pool</u> eingebracht werden, um von jedem, der den zukünftigen Standard nutzt, Lizenzgebühren verlangen zu können. Je mehr eigene Patente in den Pool eingebracht werden, desto höher sind meist auch die Lizenzeinnahmen. KMUs sind üblicherweise nicht an der Entwicklung derartiger komplexer Telekommunikationsstandards und entsprechender Lizenz-Pools beteiligt.</p>
<p>Je größer das angebotene Produktportfolio eines Unternehmens, desto größer auch die Wahrscheinlichkeit, dass bestehende Schutzrechte Dritter verletzt werden. Allein in Deutschland sind aktuell über 900.000 Patent wirksam, sodass Unternehmen mit vielen Produkten regelmäßig damit rechnen müssen, Patente von Konkurrenten zu verletzen.</p>
<p>Um im Fall einer etwaigen Verletzungsklage entsprechende Gegenklagen geltend zu machen bzw. eine möglichst gute Verhandlungsbasis zu sichern, zielen einige Großunternehmen darauf ab, den relevanten Marktbereich mit möglichst vielen <u>Sperrpatenten</u> abzudecken, insbesondere auch für Technologien, die in den eigenen Produkten nicht eingesetzt werden. KMUs fokussieren sich hingegen meist auf eine kleinere Produktpalette, sodass es diesen genügen würde, Sperrpatente auf einen kleineren Marktbereich zu fokussieren. Hinzu kommt, dass KMUs auch aus Kostengründen seltener Sperrpatente zur Behinderung der Konkurrenten verfolgen, sondern sich eher auf den Schutz der eigenen Produkte fokussieren, um Nachahmern beizukommen.</p>
<p>Neben einer reinen Betrachtung von Patentanmeldungszahlen sollte auch die <u>Qualität</u> der Patentanmeldungen bzw. die Tragweite der jeweiligen Erfindungen berücksichtigt werden. Während Massenanmelder auch für kleinere Verbesserungen eigene Patentanmeldungen einreichen, sind KMUs meist zurückhaltender. Letztere melden üblicherweise nur solche Erfindungen zum Patent an, die für „signifikant erfinderisch“ gehalten werden und über kleinere Verbesserungen bestehender Lösungen hinausgehen. Viele Aspekte werden auch als <u>Know-how</u> geheim gehalten.</p>
<p>Nicht zuletzt gehen die oben genannten Zahlen von <u>Europäischen</u> Patentanmeldungen aus, die von KMUs eingereicht wurden. Zum Anteil von <u>Deutschen</u> Patentanmeldungen, die auf KMUs entfallen, ist dem Autor keine Statistik bekannt. Da Europäische Patentanmeldungen mit deutlich höheren Amtsgebühren einhergehen wie Deutsche Patentanmeldungen, kann davon ausgegangen werden, dass KMUs verglichen mit Großunternehmen häufiger nationale Anmeldungen einreichen.</p>
<p><strong>Fazit: </strong></p>
<p>Es lässt sich feststellen, dass die <u>reine Betrachtung der Anzahl von Patentanmeldungen keinen direkten Rückschluss auf die Innovationskraft</u> der jeweiligen Unternehmen zulässt. Weitere Faktoren wie z.B. die Anmeldestrategie, die Qualität der Patente, der Anteil von Patenten im relevanten Marktsegment und die Generierung von geheim gehaltenem Know-how spielen hierbei ebenfalls eine Rolle.</p>
<p>Aufgrund der vielen “Hidden Champions” aus dem Deutschen Mittelstand, die in den jeweiligen Nischenbereichen weltweit führend sind, ist trotz der genannten relativ geringen Anmeldezahlen davon auszugehen, dass es gerade diese Unternehmen sind, die durch hohe Innovationskraft ihre marktbeherrschende Stellung erlangt haben. Es sollten für KMUs weitere Anreize geschaffen werden, ihre Erfindungen auch schutzrechtlich absichern, denn so kann sich der Deutsche Mittelstand im globalen Wettbewerb langfristig behaupten.</p>
<figure id="attachment_180" aria-describedby="caption-attachment-180" style="width: 300px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-180" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-300x200.jpg" alt="Porträt: Jakob Schott" width="300" height="200" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-300x200.jpg 300w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-1024x682.jpg 1024w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-768x511.jpg 768w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-1536x1022.jpg 1536w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-2048x1363.jpg 2048w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-480x320.jpg 480w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-280x186.jpg 280w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-1920x1278.jpg 1920w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-960x639.jpg 960w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-601x400.jpg 601w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Profilfoto_Schott-002-585x389.jpg 585w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-180" class="wp-caption-text">Jakob Schott, Rechtsanwalt bei <a href="https://www.wuesthoff.de/" target="_blank" rel="noopener">Wuesthoff &amp; Wuesthoff</a></figcaption></figure>
<p>Weiterführende Links:</p>
<ul>
<li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/aktuell-beschaeftigte.html#:~:text=Besch%C3%A4ftigungsanteile%20nach%20Unternehmensgr%C3%B6%C3%9Fenklassen%202020&amp;text=End%20of%20interactive%20chart.,weitere%2016%20%25%20in%20mittleren%20Unternehmen">https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/aktuell-beschaeftigte.html#:~:text=Besch%C3%A4ftigungsanteile%20nach%20Unternehmensgr%C3%B6%C3%9Fenklassen%202020&amp;text=End%20of%20interactive%20chart.,weitere%2016%20%25%20in%20mittleren%20Unternehmen</a>.</li>
<li><a href="https://www.epo.org/learning/materials/sme_de.html#:~:text=Rund%2021%20%25%20der%20von%20europ%C3%A4ischen,um%20neue%20Technologien%20zu%20vermarkten">https://www.epo.org/learning/materials/sme_de.html#:~:text=Rund%2021%20%25%20der%20von%20europ%C3%A4ischen,um%20neue%20Technologien%20zu%20vermarkten</a>.</li>
<li><a href="https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/statistiken/patente/index.html#:~:text=Einschlie%C3%9Flich%20der%20mit%20Wirkung%20f%C3%BCr,917.053%20Patente%20in%20Deutschland%20g%C3%BCltig.&amp;text=Ohne%20Ber%C3%BCcksichtigung%20eventueller%20Konzernverbundenheiten.&amp;text=Nr.&amp;text=Gem%C3%A4%C3%9F%20WIPO%20IPC%2DTechnologie%20Konkordanztabelle">https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/statistiken/patente/index.html#:~:text=Einschlie%C3%9Flich%20der%20mit%20Wirkung%20f%C3%BCr,917.053%20Patente%20in%20Deutschland%20g%C3%BCltig.&amp;text=Ohne%20Ber%C3%BCcksichtigung%20eventueller%20Konzernverbundenheiten.&amp;text=Nr.&amp;text=Gem%C3%A4%C3%9F%20WIPO%20IPC%2DTechnologie%20Konkordanztabelle</a>.</li>
</ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Wie können Unternehmen und Wissenseinrichtungen ihr geistiges Eigentum optimal verwerten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 11:05:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sowohl Wissenseinrichtungen als auch Unternehmen sind oft unsicher, wie sie geistiges Eigentum (IP) erfolgreich sichern und verwerten können, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind und wer ihnen dabei helfen kann. Vertragliche Regelungen im Vorfeld von Innovationen Im Laufe eines Innovationsprozesses entsteht schon früh das Bedürfnis, geheimes Know-how mit anderen zu teilen....</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl Wissenseinrichtungen als auch Unternehmen sind oft unsicher, wie sie geistiges Eigentum (IP) erfolgreich sichern und verwerten können, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind und wer ihnen dabei helfen kann.</p>
<p><strong>Vertragliche Regelungen im Vorfeld von Innovationen</strong></p>
<p>Im Laufe eines Innovationsprozesses entsteht schon früh das Bedürfnis, geheimes Know-how mit anderen zu teilen.</p>
<p>Solange kein Kooperationsvertrag geschlossen wurde, regelt eine Geheimhaltungsvereinbarung die <a href="https://fit4ip.com/rueckblick-auf-gut-3-jahre-geschaeftsgeheimnis-gesetz/" target="_blank" rel="noopener">Geheimhaltungspflichten</a> und den Umgang mit dem geheimen Know-how des Partners bei der vorvertraglichen Geschäftsanbahnung.</p>
<p>Eine anschließende Kooperationsvereinbarung sichert die Parteien hinsichtlich der Erwartungen, des Arbeitsfortschritts, des Leistungsumfangs, der Fristen und der Beendigung, der Verwertung der Arbeitsergebnisse und des von den Parteien bereits in die Kooperation eingebrachten geistigen Eigentums ab.</p>
<p><strong>Rechtlicher Schutz von Innovationen</strong></p>
<p>Zeichnen sich vielversprechende Ergebnisse ab, müssen sie rechtlich gesichert werden. Der Zeitfaktor ist entscheidend, denn es gilt das Prioritätsprinzip: Das zuerst gesicherte Recht ist das bessere Recht. Bei der Absicherung von technischen Innovationen helfen Patente und Gebrauchsmuster, bei optischen Innovationen bietet sich ein Geschmacksmuster an. Marken- und Domainregistrierungen unterstützen bei der Vermarktung und Kommunikation der Innovation.</p>
<p>Ein umfassender Schutz kann erreicht werden, indem verschiedene Schutzrechte nebeneinander eingetragen werden, um die verschiedenen Aspekte abzudecken.</p>
<p><strong>Kommerzialisierung des geistigen Eigentums</strong></p>
<p>Die gängigsten Modelle für die Vermarktung von Rechten an geistigem Eigentum sind die folgenden:</p>
<p>&#8211; Der Verkauf von IP-Rechten</p>
<p>&#8211; Die Lizenzierung der Rechte an ein bestehendes oder neu gegründetes Unternehmen, ein so genanntes Spin-off</p>
<p>&#8211; Die Lizenz für eine Ausgliederung in Verbindung mit einer Beteiligung an der Ausgliederungsgesellschaft</p>
<p><strong>Verkauf von IP-Rechten</strong></p>
<p>Bei einem Verkauf erfolgt eine vollständige Übertragung von Eigentum und Besitz an Rechten des geistigen Eigentums und/oder geheimem Know-how auf der Grundlage eines Kauf- und Übertragungsvertrags.</p>
<p>Im Vorfeld des Verkaufs muss der Marktwert der geistigen Eigentumsrechte ermittelt werden. Hierfür gibt es verschiedene Ansätze, die auch steuerliche Belange berücksichtigen müssen.</p>
<p>Nach der vertraglichen Übertragung des Eigentums muss der neue Eigentümer in das Register des jeweiligen Landes eingetragen werden.</p>
<p><strong>Lizenzierung von IP-Rechten an ein neu zu gründendes Spin-off</strong></p>
<p>In der Konzeptionsphase hilft der Abschluss eines zeitlich befristeten Letter of Intent (förmliche Absichtserklärung), die Gründungsidee zu etablieren und dem Gründerteam Planungssicherheit zu geben.</p>
<p>In der anschließenden Entwicklungsphase werden bereits konkrete Überlegungen zu IP-Verwertungsstrategien angestellt und es finden erste Verhandlungen über die Modalitäten eines Lizenzvertrages statt.</p>
<p>In der Gründungsphase entsteht das Spin-off als juristische Person und kann somit die Position des Lizenznehmers einnehmen, mit dem der Lizenzvertrag abgeschlossen werden kann.</p>
<p>Wird vereinbart, dass ein Spin-off die IP-Rechte zu einem späteren Zeitpunkt erwerben soll, kann zusätzlich zum Lizenzvertrag ein Kauf- und Übertragungsvertrag abgeschlossen werden.</p>
<p><strong>Lizenzvergabe an ein Spin-off, verbunden mit einer Beteiligung an dieser Ausgliederungsgesellschaft</strong></p>
<p>Dieses Lizenzierungsmodell wird gerne gewählt, weil es die Liquidität des Spin-offs in einer frühen Phase schont.</p>
<p>Rechtlich wird diese Vereinbarung durch einen Lizenzvertrag in Verbindung mit einem entsprechenden Erwerb von Unternehmensanteilen abgesichert.</p>
<p>Die im Zuge der Kommerzialisierung von geistigem Eigentum erworbenen Unternehmensanteile werden häufig verkauft, um nach einem Börsengang oder einem Unternehmensverkauf einen Gewinn zu erzielen.</p>
<p><strong>Kreuzlizensierung</strong></p>
<p>Darunter versteht man die wechselseitige Lizensierung von Schutzrechten, in erster Linie an Patenten, zwischen Unternehmen. Bei gleichwertigen Rechten erfolgt diese ohne zusätzliche Gebühr, andernfalls wird monetär ausgeglichen.</p>
<p>Diese Art der Lizensierung hat Vorteile, wie z.B. ein schneller Markteintritt, da eigene Entwicklungsressourcen geschont werden. Eine wechselseitige Lizensierung verhindert, dass technischer Fortschritt durch Klagen und Gegenklagen blockiert wird. Voraussetzung für eine Kreuzlizensierung ist jedoch eine gewisse Größe des Portfolios um attraktive Rechte-Pakete anbieten zu können.</p>
<figure id="attachment_183" aria-describedby="caption-attachment-183" style="width: 254px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-183" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/07/CM.jpg" alt="Porträt: Claudia Meindel, Rechtsanwältin" width="254" height="254" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/CM.jpg 254w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/CM-150x150.jpg 150w" sizes="auto, (max-width: 254px) 100vw, 254px" /><figcaption id="caption-attachment-183" class="wp-caption-text">Claudia Meindel, Rechtsanwältin bei <a href="https://www.vo.eu/de/" target="_blank" rel="noopener">V. O. Patents &amp; Trademarks</a></figcaption></figure>
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			</item>
		<item>
		<title>Rückblick auf gut 3 Jahre Geschäftsgeheimnis-Gesetz</title>
		<link>https://ip-fuer-unternehmer.de/rueckblick-auf-gut-3-jahre-geschaeftsgeheimnis-gesetz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 08:44:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) trat vor gut vier Jahren am 26. April 2019 in Kraft und dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Es basiert auf der EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen. Zeit für einen kurzen Rückblick: Vor Inkrafttreten des GeschGehG war der Geheimnisschutz in Deutschland nur rudimentär geregelt...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-fuer-unternehmer.de/rueckblick-auf-gut-3-jahre-geschaeftsgeheimnis-gesetz/">Rückblick auf gut 3 Jahre Geschäftsgeheimnis-Gesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-fuer-unternehmer.de">IP für Unternehmer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) trat vor gut vier Jahren am 26. April 2019 in Kraft und dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Es basiert auf der EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen.</p>
<p>Zeit für einen kurzen Rückblick:</p>
<p>Vor Inkrafttreten des GeschGehG war der Geheimnisschutz in Deutschland nur rudimentär geregelt und in seiner Ausprägung durch den Tatbestand des „Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“ (§§ <a href="https://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=UWG&amp;p=17">17</a>–<a href="https://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=UWG&amp;p=19">19</a> UWG a. F.) eher dem Strafrecht zugeordnet.</p>
<p>Durch das neue GeschGehG sind die Ansprüche eines Geheimnisinhabers gegen mögliche Verletzer seiner Geschäftsgeheimnisse gestärkt worden. Eine wichtige Neuerung ist, dass „<em>angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen</em>“ ergriffen werden müssen, damit Know-how auch tatsächlich den nach diesem Gesetz vorgesehenen Schutz genießt.</p>
<p>Wann ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht ohne weiteres klar und die bisherige Rechtsprechung hat nur wenig Konkretisierung gebracht. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GeschGehG ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information</p>
<ul>
<li>die nicht allgemein bekannt oder nicht ohne weiteres zugänglich sind und einen wirtschaftlichen Wert hat und</li>
<li>die durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber geschützt ist und</li>
<li>bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht;</li>
</ul>
<p>Unklar ist bei dieser Definition unter anderem, was „<em>angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen</em>“ sind. Welche Maßnahmen muss der Geheimnisinhaber ergreifen, damit die für ihn relevante Information als Geheimnis im Sinne des Gesetzes gilt und damit als Geschäftsgeheimnis vom GeschGehG geschützt wird?</p>
<p>Es gibt leider weder eine Positivliste, die die Unternehmen einfach abarbeiten könnten, aber auch keine Black List, deren Kriterien stets als unzureichend angesehen werden. Aus der Rechtsprechung haben sich lediglich verschiedene Schutzmaßnahmen und Beurteilungskriterien für die Angemessenheit entwickelt, die aber weder zwingend noch abschließend sind. Der Verlust eines Geschäftsgeheimnisses bedeutet einen Verlust von Vermögenswerten, so dass die Schutzmaßnahmen sorgfältig bedacht und gewählt werden sollten.</p>
<p>Beurteilungskriterien für die Angemessenheit können die Art des Geschäftsgeheimnisses, die konkreten Nutzung, der Wert des Geheimnisses an sich bzw. für das Unternehmen, die Natur der Information, die Größe des Unternehmens, die übrigen Geheimhaltungsmaßnahmen des Unternehmens, die Art der Kennzeichnung etc. sein. Klar ist insoweit zumindest, dass nicht jede Information einzeln als geheim gekennzeichnet werden muss.</p>
<p>Als Schutzmaßnahmen können organisatorische, technische und rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Insbesondere Zugangsbeschränkungen (need-to-know), vertragliche Bestimmungen, interne Arbeitsanweisungen/ Schulungen, Verschwiegenheits-erklärungen kommen in Betracht.</p>
<p>Unternehmen müssen ihre Geschäftsgeheimnisse genau analysieren und beurteilen, ob die Schutzmaßnahmen für alle Geschäftsgeheimnisse wirklich gleichlaufen können, oder ob nicht jedes Geschäftsgeheimnis eigene Maßnahmen erfordert.</p>
<p>Bei den Überlegungen zu möglichen Geschäftsgeheimnissen dürfen auch Maßnahmen zur Cybersicherheit nicht außer Betracht gelassen werden. Die praktische <a href="https://fit4ip.com/unterziehen-sie-ihr-markenportfolio-einem-stresstest-teil-1-markendarstellung-waren-und-dienstleistungen-inhaber/" target="_blank" rel="noopener">Herausforderung</a> ist nicht nur die Implementierung eines wirksamen Schutzsystems, sondern auch dessen Aufrechterhaltung. Unternehmen müssen zum Schutz ihres intellektuellen Kapitals die aufgestellten Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüfen und ggf. neue Maßnahmen ergänzen oder ergreifen. Da die Beurteilung der Angemessenheit auch Umstände berücksichtigt, die sich fortlaufend ändern können, müssen auch die ergriffenen Schutzmaßnahmen immer wieder unter die Lupe genommen werden und einer ggf. geänderten Gefährdungslage angepasst werden. Hinzu kommt, dass der Geheimnisinhaber zunächst die Beweislast trägt, dass ein Geschäftsgeheimnis vorliegt. Er muss also im Zeitpunkt einer möglichen Rechtsverletzung in der Lage sein, die ergriffenen Schutzmaßnahmen zu beweisen. Eine nachvollziehbare Dokumentation der ergriffenen Schutzmaßnahmen ist daher notwendig.</p>
<p>Eine weitere Neuerung neben den „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ ist, dass nun gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG die Erlaubnis zum „Reverse Engineering“ besteht, wonach ein Geschäftsgeheimnis durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts erlangt werden kann. Bisher war dies nach der Rechtsprechung nur erlaubt, wenn dazu jeder Fachmann ohne größeren Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand zur Ableitung des Geschäftsgeheimnisses in der Lage war. Es gilt daher das „Reverse-Engineering“ insbesondere bei Geheimhaltungsvereinbarungen im Auge zu haben und angemessen zu berücksichtigen.</p>
<p>Fazit:</p>
<p>Da es sich beim GeschGehG um ein relativ neues Gesetz handelt, muss die Rechtsprechung noch einige Unsicherheiten klären. Unternehmen sollten sich über die Entwicklungen informiert halten und sinnvolle Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen und dokumentieren, wenn sie ihre Geschäftsgeheimnisse schützen wollen.</p>
<p>Susanne Graeser, Karin Simon<br />
SimonGraeser Rechtsanwalts PartG mbB</p>
<figure id="attachment_206" aria-describedby="caption-attachment-206" style="width: 223px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-206" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002-223x300.jpg" alt="Susanne Graeser, Rechtsanwältin bei SimonGraeser" width="223" height="300" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002-223x300.jpg 223w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002-280x376.jpg 280w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002-297x400.jpg 297w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Photo-Susanne-Webseite-002.jpg 355w" sizes="auto, (max-width: 223px) 100vw, 223px" /><figcaption id="caption-attachment-206" class="wp-caption-text">Susanne Graeser, Rechtsanwältin bei <a href="https://www.simongraeser.law/" target="_blank" rel="noopener">SimonGraeser Intellectual Property Law</a></figcaption></figure>
<figure id="attachment_156" aria-describedby="caption-attachment-156" style="width: 223px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-156" src="https://fit4ip.com/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon-223x300.jpg" alt="Porträt: Karin Simon" width="223" height="300" srcset="https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon-223x300.jpg 223w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon-280x376.jpg 280w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon-297x400.jpg 297w, https://ip-fuer-unternehmer.de/wp-content/uploads/2023/07/Karin-Simon.jpg 355w" sizes="auto, (max-width: 223px) 100vw, 223px" /><figcaption id="caption-attachment-156" class="wp-caption-text">Karin Simon, Rechtsanwältin bei <a href="https://www.simongraeser.law/" target="_blank" rel="noopener">SimonGraeser Intellectual Property Law</a></figcaption></figure>
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		<title>Geistige Eigentumsrechte schaffen 82 Millionen Arbeitsplätze in der EU</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ismajli]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2022 09:33:26 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Laut einer Studie, die heute gemeinsam vom Europäischen Patentamt (EPA) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) veröffentlicht worden ist, haben Industrien, die Rechte des geistigen Eigentums intensiv nutzen, zwischen 2017 und 2019 rund 29,7 % aller Arbeitsplätze in der EU geschaffen. Damit haben Branchen, die Patente,...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Laut einer Studie, die heute gemeinsam vom Europäischen Patentamt (EPA) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) veröffentlicht worden ist, haben Industrien, die Rechte des geistigen Eigentums intensiv nutzen, zwischen 2017 und 2019 rund 29,7 % aller Arbeitsplätze in der EU geschaffen. Damit haben Branchen, die Patente, Marken oder Geschmacksmuster sowie andere IPRs überdurchschnittlich oft verwenden, mehr als 61 Millionen Menschen in der EU beschäftigt. Hinzu kommen weitere 20 Millionen Arbeitsplätze in Unternehmen, die diesen Wirtschaftszweigen Waren und Dienstleistungen zuliefern. Bezieht man diese indirekte Beschäftigung ein, beläuft sich die Gesamtzahl der schutzrechtsabhängigen Arbeitsplätze auf 82 Millionen (39,4 %).</p>
<p>Der Bericht, der die Bedeutung von Wirtschaftszweigen, die ihr <a href="https://fit4ip.com/wie-koennen-unternehmen-und-wissenseinrichtungen-ihr-geistiges-eigentum-optimal-verwerten/" target="_blank" rel="noopener">geistiges Eigentum</a> umfassend schützen, für die EU-Wirtschaft untersucht, wird regelmäßig aktualisiert. Gemäß der neuen Ausgabe haben die schutzrechtsintensiven Branchen in der Berichtsperiode 6,4 Billionen Euro erwirtschaftet, was mehr als 47 % der Gesamtwirtschaftsleistung der EU entspricht. Auf diese Branchen entfiel auch der größte Teil des EU-Handels mit dem Rest der Welt, wobei ein Handelsüberschuss von 224 Milliarden Euro erzielt wurde.</p>
<p>IPR-intensive Sektoren kurbeln zudem den EU-Binnenhandel an &#8211; ein Indikator, der in dieser Auflage des Reports zum ersten Mal analysiert wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass Aktivitäten in diesen Sektoren mehr als 75 % des Handels innerhalb der EU ausgemacht haben und eine wichtige Triebfeder für die grenzüberschreitende Schaffung von Arbeitsplätzen waren. Fast sieben Millionen schutzrechtsintensive Arbeitsplätze wurden in den EU-Mitgliedstaaten von Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Die Studie zeigt auch, dass 80,5 % der EU-Importe und 80,1 % der EU-Exporte auf schutzrechtsintensive Industrien zurückgehen.</p>
<p>Die Auswertungen ergeben zudem, dass in schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen deutlich höhere Löhne und Gehälter gezahlt werden als in anderen Branchen. Dieser Mehrverdienst beträgt 41 %. Auch die Wertschöpfung pro Mitarbeiter ist in den schutzrechtsintensiven Sektoren höher als in anderen Bereichen der Wirtschaft. Der durchschnittliche Wochenlohn in schutzrechtsintensiven Branchen beträgt 840 Euro gegenüber 597 Euro in nicht schutzrechtsintensiven Branchen. In geschmacksmusterintensiven Branchen liegt das Plus bei 34 %, in markenintensiven Branchen bei 40 %, in urheberrechtsintensiven Branchen bei 49 % und in patentintensiven Branchen bei 65 %.</p>
<h3>Europas Fokus auf Nachhaltigkeit</h3>
<p>Laut der Studie erwiesen schutzrechtsintensive Branchen, die sich mit Klimaschutztechnologien und grünen Marken beschäftigen, als besondere Bereicherung für die europäische Wirtschaft. Ihr ökonomischer Beitrag hat in den vergangenen Jahren zugenommen: Zwischen 2017 und 2019 entfielen 9,3 % der Beschäftigung und 14 % des BIP in der EU auf diese Unternehmen. Insgesamt stand jede zehnte europäische Patentanmeldung, die 2019 von einem Unternehmen oder Erfinder aus der EU eingereicht wurde, im Zusammenhang mit Technologien, die auf die Verringerung oder Vermeidung von Treibhausgasemissionen abzielen. Grüne Marken, die von in der EU ansässigen Unternehmen angemeldet wurden, machten 2021 einen ähnlichen Anteil aller EU-Markenanmeldungen aus.</p>
<p>„Innovation gestützt auf ein wirkungsvolles Schutzrechtsystem ist der Schlüssel zu Wachstumssicherung und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die aktuelle Ausgabe unserer Studie belegt, dass schutzrechtsintensive Industriesektoren für die europäische Wirtschaft bedeutender denn je sind. Mit der bevorstehenden Einführung des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts wird das Innovationsumfeld in Europa einen weiteren Schub erhalten&#8220;, so EPA-Präsident António Campinos zu den Ergebnissen der Studie.</p>
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