Kategorie: Branchennews

  • Kostenfreie neutrale Coachings in einer Off-Site-Umgebung für die Erarbeitung einer individuellen IP-Strategie

    Kostenfreie neutrale Coachings in einer Off-Site-Umgebung für die Erarbeitung einer individuellen IP-Strategie

    Gemeinsam mit den IHKs in THE LÄND macht Baden-Württemberg den KMUs des Landes ein besonderes Angebot: ??????????? ???????? ????????? ?? ????? ???-????-???????? ?ü? ??? ??????????? ????? ????????????? ??-?????????.

    An zwei halben Tagen erarbeiten die Unternehmen zunächst ihren IP-Bedarf, um dann langfristige Ziele zu definieren und daraus eine IP-Roadmap abzuleiten. Durch die beiden Termine führt Baden-Württembergs Patentcoach Annegret Schmid, eine kompetente Praktikerin mit langjähriger Industrieerfahrung.

    Finanziert wird dieses Projekt vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus der Erkenntnis heraus, dass eine kluge IP-Strategie langfristigen unternehmerischen Erfolg unterstützt.

    Gut zu wissen: Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Voraussetzung für das individuelle Patentcoaching ist die Teilnahme mindestens einer Person mit Entscheidungsbefugnis. Zum Online-Antrag geht es hier: https://lnkd.in/eqdZevgB

  • Neue Studie über die Patentdynamik in Bayern

    Neue Studie über die Patentdynamik in Bayern

    Technologische Innovationen sind essentiell für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Bayern. Auf dem vbw Kongress mit dem Thema „Technologische Innovationen fördern“ wurden nun die Ergebnisse einer Studie vorgestellt, die die Entwicklung der bayerischen Patente über die letzten 20 Jahre verfolgte. Mittels einer Patentanalyse wurde gezeigt, wo der Freistaat auf den technologischen Zukunftsfeldern steht und wie Bayern im weltweiten Vergleich abschneidet. 

    Qualität vor Quantität 

    Die Studie gliedert die Patente in zehn Zukunftsfelder: Industrie, Mobilität, Materialien, Energiesysteme, Gesundheitssysteme, Digitalisierung, Luft- und Raumfahrt, Biotechnologie, Ernährung und Nanotechnologie. Die Patentanalyse soll nicht zeigen, wo die meisten Patente angemeldet werden, sondern wo wieviele Weltklasse-Patente angemeldet werden. Weltklasse-Patente sind jene Patente, die Technologien betreffen, die besonders relevant für den Strukturwandel sind, die medial und politisch stark diskutiert werden, oder die Technologien betreffen, die einfach besonders „cool“ sind, so Kai Gramke, Geschäftsführer der EconSight AG, auf dem vbw Kongress. Damit geht es bei der Patentanalyse nicht um Quantität, sondern wie auch bei der Patent Quality Charter, soll die Qualität im Vordergrund stehen. 

    Industrielle Produktion ist das forschungsstärkstes Zukunftsfeld in Bayern 

    Die Patentanalyse zeigt, wie sich die Anmeldungen von Weltklasse-Patenten in Bayern von 2001 bis 2021 entwickelten. Es wird deutlich, dass Bayern insgesamt gut aufgestellt ist, was die technologischen Zukunftsfelder betrifft. Bayern verzeichnet bei allen Zukunftsfeldern eine Bergauf Entwicklung an Weltklasse Patentanmeldungen. Vor allem bei den industriellen Produktionstechnologien hat Bayern sein Potenzial in den letzten Jahren genutzt: Hier werden die meisten Weltklasse-Patentanmeldungen verzeichnet. Auch bei den meisten anderen Zukunftsfeldern kann Bayern ein Wachstum in den letzten fünf Jahren vorweisen. Bei Digitalisierungs- und Mobilitätstechnologien hat sich die Anzahl an Weltklasse-Patenten in den letzten fünf Jahren sogar verdoppelt. Im weltweiten Vergleich wird jedoch deutlich, dass Bayerns Anzahl an Weltklasse-Patentanmeldungen oft nicht so schnell ansteigt, wie die von anderen Staaten. Alles in allem handelt es sich um ein positives, wenn auch ausbaufähiges Ergebnis. 

    Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) ist eine freiwillige, branchenübergreifende und zentrale Interessenvereinigung der bayerischen Wirtschaft. Sie vertritt 155 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie 48 Fördermitglieder. Die vbw veranstaltet regelmäßig Kongresse zu wirtschaftsrelevanten Themen. 

     

  • Berufsbegleitendes Fernstudium mit Abschluss ‚Patentreferent*in‘ bzw. ‚Patentingenieur*in‘

    Berufsbegleitendes Fernstudium mit Abschluss ‚Patentreferent*in‘ bzw. ‚Patentingenieur*in‘

    Der gewerbliche Rechtsschutz bietet viele Karrierechancen, sowohl für Neu- und Quereinsteigende als auch für Berufserfahrene. So können erfahrene Fachkräfte berufsbegleitend in 2 Semestern einen Abschluss als ‚Patentreferent*in‘ bzw. ‚Patentingenieur*in‘ erwerben. Erfahrungsgemäß ergeben sich für die Absolvierenden neue Aufstiegschancen und Entwicklungsmöglichkeiten.

    Das staatlich zugelassene Fernstudium ‚Gewerblicher Rechtsschutz‘ startet zum 01. Oktober 2023. Anbieterin ist die IP for IP GmbH in Weinheim in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

    Das Fernstudium vermittelt einen Überblick über alle Schutzrechtsverfahren im In- und Ausland. Übersichtlich und praxisnah wird das Wissen zum Schutz und zur Verwertung von Innovationen vermittelt, um dieses im Innovationsmanagement und in Patentabteilungen zu nutzen. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen ist wichtig, dass sich zumindest ein Teammitglied auf diesen Gebieten auskennt.

    Laut Studie des Ministeriums für Bildung und Forschung fehlen im Mittelstand Fachkundige, die Erfindungen erkennen, schützen und vermarkten. Fach- und Führungskräfte im gewerblichen Rechtsschutz haben dabei gute Karrierechancen. Die besten Aussichten winken denjenigen, die sich regelmäßig fortbilden, denn von allein ergeben sich Aufstiegschancen eher nicht. So investieren sowohl angestellte Personen als auch arbeitgebende Unternehmen in Weiterbildung.

    Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es verschiedene Teilnehmergruppen gibt: Fach- und Führungskräfte, die bereits in diesem Fachbereich arbeiten. Es gibt auch Kanzleien und Unternehmen, die neue Mitarbeitende für eine profunde Einführung anmelden. Manche nutzen das Studium für Gehaltsverhandlungen. Dazu kommen Studierende, die sich nebenher qualifizieren und Ingenieure, die über eigene Innovationen in diesen Bereich „reinrutschen“. Die Mehrzahl der Personen aus Technik-, Naturwissenschaft und Betriebswirtschaft beenden in der Regel ihre Hochschulausbildung, ohne mit den wichtigen Themen Gewerblicher Rechtsschutz, Innovation oder Patentverwertung in Berührung gekommen zu sein. Doch gerade von diesen Berufsgruppen kommen erfahrungsgemäß die meisten Erfindungen.

    Die Altersstruktur der Absolvierenden liegt zwischen 18 und 70 Jahren.

    Das Fernstudium wurde auf 2 Semester, sprich: 1 Jahr, festgesetzt, damit es neben Beruf und Familie gut zu managen ist. Es besteht aus 14 Lerneinheiten, die monatlich hochgeladen werden, ergänzt durch monatliche Selbstkontrollaufgaben, drei Live-Webinaren zur fachlichen Vertiefung zum Ende des Studiums sowie 2 Präsenztagen, Abschlussprüfung und Zertifikat. Die Präsenztage sind ein Highlight, weil Teilnehmer sich dort untereinander und auch die Professoren privat kennenlernen. Von den Teilnehmenden gibt es viel positives Feedback, weil das Studium umfangreich, aber dennoch verständlich gestaltet ist.

    Wer sich unsicher ist, ob der Fernlehrgang passend ist oder mit dem Berufs- und Familienleben vereinbar – dem gewährt die Anbieterin ein Rücktrittsrecht im ersten Monat.

    Der gewerbliche Rechtsschutz gilt als trockenes Fachgebiet. „Genau deswegen trete ich an, um dieses Fachgebiet aus über 30 Jahren Berufserfahrung anschaulich und praxisnah zu vermitteln. Durch einprägsame Praxisbeispiele gewinnt man Erkenntnisse, die lebhaft und ohne Anstrengung im Gedächtnis bleiben.“ so Monika Huppertz, Initiatorin und Referentin des Fernstudiums.

    Weitere Informationen zum Fernstudium Gewerblicher Rechtsschutz, dem Ablauf und den Referenten finden sich unter: www.fernstudium-gr.de.

  • Nokia und Samsung unterzeichnen 5G-Patentlizenzvertrag

    Nokia und Samsung unterzeichnen 5G-Patentlizenzvertrag

    Nokia hat heute bekanntgegeben, dass es eine neue Vereinbarung über gegenseitige Patentlizenzen mit Samsung unterzeichnet hat, nachdem die vorherige Vereinbarung Ende 2022 ausgelaufen ist.

    Im Rahmen der Vereinbarung, die sich auf grundlegende Erfindungen von Nokia im Bereich 5G und andere Technologien bezieht, wird Samsung ab dem 1. Januar 2023 für einen mehrjährigen Zeitraum Zahlungen an Nokia leisten. Die Bedingungen der Vereinbarung bleiben zwischen den Parteien vertraulich.

    Jenni Lukander, Präsidentin von Nokia Technologies, sagte: „Samsung ist ein führendes Unternehmen in der Smartphone-Branche, und wir freuen uns, dass wir eine gütliche Einigung mit dem Unternehmen erzielt haben. Die Vereinbarung gibt beiden Unternehmen die Freiheit zur Innovation und spiegelt die Stärke von Nokias Patentportfolio, die jahrzehntelangen Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Beiträge zu Mobilfunkstandards und anderen Technologien wider.“

    Die Vereinbarung steht im Einklang mit den Annahmen, die Nokia im Kommentar zum langfristigen Ausblick von Nokia Technologies in seinem Finanzbericht für das dritte Quartal und den Zeitraum Januar bis September 2022, der am 20. Oktober 2022 veröffentlicht wurde, dargelegt hat.

    Nokias branchenführendes Patentportfolio basiert auf mehr als 130 Milliarden Euro, die seit dem Jahr 2000 in Forschung und Entwicklung investiert wurden, und besteht aus rund 20.000 Patentfamilien, darunter mehr als 4.500 Patentfamilien, die als wesentlich für 5G erklärt wurden. Nokia bringt seine Erfindungen in offene Standards ein und erhält im Gegenzug das Recht, sie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) zu lizenzieren. Unternehmen können diese Technologien lizenzieren und nutzen, ohne selbst erhebliche Investitionen in die Standards tätigen zu müssen, was die Innovation und die Entwicklung neuer Produkte und Dienste für Verbraucher fördert.

  • Getty Images: Verfahren gegen Stability AI

    Getty Images: Verfahren gegen Stability AI

    In dieser Woche hat Getty Images vor dem High Court of Justice in London ein Verfahren gegen Stability AI eingeleitet, in dem behauptet wird, dass Stability AI die Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich des Urheberrechts an Inhalten, die Getty Images gehören oder von Getty Images vertreten werden, verletzt hat. Getty Images vertritt den Standpunkt, dass Stability AI Millionen von urheberrechtlich geschützten Bildern und die dazugehörigen Metadaten, die Getty Images gehören oder von Getty Images vertreten werden, unrechtmäßig kopiert und verarbeitet hat, ohne eine Lizenz zu besitzen, um die kommerziellen Interessen von Stability AI zu fördern und die Urheber der Inhalte zu benachteiligen.

    Getty Images ist davon überzeugt, dass künstliche Intelligenz das Potenzial hat, kreative Bestrebungen zu fördern. Dementsprechend hat Getty Images führenden Technologieinnovatoren Lizenzen für die Ausbildung von Systemen der künstlichen Intelligenz in einer Weise zur Verfügung gestellt, die die persönlichen und geistigen Eigentumsrechte respektiert. Stability AI hat sich nicht um eine solche Lizenz von Getty Images bemüht und stattdessen, so glauben wir, beschlossen, praktikable Lizenzierungsoptionen und langjährigen Rechtsschutz zu ignorieren, um ihre eigenständigen kommerziellen Interessen zu verfolgen.

  • Eye-Tracking-Technologie von Apple: Neue Patentanmeldung in Deutschland

    Eye-Tracking-Technologie von Apple: Neue Patentanmeldung in Deutschland

    Am 05. Januar 2023 veröffentlichte Apple ein neues Patent. Die Patentanmeldung bezieht sich auf eine Blickverfolgungstechnologie, die in Apples zukünftigem Mixed-Reality-Headset, in Projektionssystemen in einem Fahrzeug-HUD-System oder sogar mit Kontaktlinsen verwendet werden könnte. Genauer gesagt bezieht sich das Apple-Patent auf Systeme, Methoden und Medien zur Verfeinerung von Blickverfolgungsdaten für eine verbesserte Leistung bei Blickverfolgungstechniken. Vier der sechs Erfinder kamen im Jahr 2015 zu Apple, als das deutsche Unternehmen Metaio übernommen wurde. Metaio war einer der weltweiten Pioniere im Bereich Augmented Reality und Hologramm-Technologien.

    Apple merkt an, dass in einer oder mehreren Ausführungsformen eine Pupillenposition innerhalb eines vorbestimmten Bereichs beibehalten wird. Ein Objektiv, durch das eine Pupille überwacht wird, kann einen vorbestimmten Bereich haben, der ein bekannter kalibrierter Bereich ist, während andere Bereiche des Objektivs weniger kalibriert sein können. Daher sollte die Position der Pupille innerhalb des kalibrierten Bereichs beibehalten werden.

    In einer oder mehreren Ausführungsformen wird eine anfängliche Pupillenposition in Bezug auf eine vor dem Auge befindliche Linse bestimmt. Eine Änderung der Pupillenposition kann in Bezug auf die Linse an einer aktualisierten Pupillenposition in Bezug auf die Linse erkannt werden. Liegt die aktualisierte Pupillenposition außerhalb des festgelegten Begrenzungsrahmens, der z. B. einem kalibrierten Bereich zugeordnet ist, wird eine Ersatzpupillenposition innerhalb des Begrenzungsrahmens ausgewählt. Die aktualisierte Pupillenposition wird dann für Augenverfolgungstechniken verwendet.

    Die aktualisierte Pupillenposition wird dann für Augenverfolgungstechniken verwendet. In einigen Ausführungsformen kann das Augenverfolgungssystem zur Vermeidung von Jitter die Pupillenposition über eine Reihe von Frames ändern, so dass die Pupillenposition von der ursprünglichen Pupillenposition zur Ersatzpupillenposition übergeht, z. B. auf der Grundlage einer zeitbasierten Erfassungsfunktion.

    Kameras oder andere Sensoren mit neuen Funktionen

    Im weiteren Verlauf der deutschen Patentanmeldung von Apple wird darauf hingewiesen, dass ein elektronisches Gerät, wie z. B. ein Mixed-Reality-Headset (HMD), eine oder mehrere Kameras oder andere Sensoren, wie z. B. einen Tiefensensor, enthalten kann, mit denen die Tiefe einer Szene bestimmt werden kann. In einer oder mehreren Ausführungsformen kann jede der einen oder mehreren Kameras eine herkömmliche RGB-Kamera oder eine Tiefenkamera sein. Ferner können die Kameras eine Stereokamera oder ein anderes Multikamerasystem, ein Flugzeitkamerasystem oder ähnliches umfassen, die Bilder aufnehmen, aus denen die Tiefeninformationen einer Szene bestimmt werden können.

    In einigen Ausführungsformen können es eine oder mehrere Kameras oder Sensoren sein, die zur Augenverfolgung verwendet werden. Das HMD-Gerät kann es einem Benutzer ermöglichen, mit XR-Umgebungen zu interagieren. Es gibt viele verschiedene Arten von elektronischen Systemen, die es einer Person ermöglichen, verschiedene XR-Umgebungen wahrzunehmen und/oder mit ihnen zu interagieren.

    Beispiele sind am Kopf montierbare Systeme, projektionsbasierte Systeme, Heads-Up-Displays (HUDs), Windschutzscheiben mit integrierter Anzeigefunktion, Fenster mit integrierter Anzeigefunktion, Displays in Form von Linsen, die auf die Augen einer Person gesetzt werden (z. B. ähnliche Kontaktlinsen).

    Weitere Einzelheiten finden Sie in der deutschen Patentanmeldung von Apple unter der Nummer DE102022116074 mit dem Titel „AUGENVERFOLGUNGSDATENFILTERUNG“ (Übersetzung: Eye Tracking Data Filtration).

  • Neue Studie: Unter allen Erfinderinnen und Erfindern in Europa ist weniger als jede siebte eine Frau

    Neue Studie: Unter allen Erfinderinnen und Erfindern in Europa ist weniger als jede siebte eine Frau

    Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute eine neue Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass 13,2% der in Patenten benannten Erfinder in Europa Frauen sind. Die Studie ist die erste ihrer Art, die vom EPA durchgeführt worden ist und bezieht sich auf den Prozentsatz der Erfinderinnen, die in allen beim EPA zwischen 1978 und 2019 eingereichten europäischen Patentanmeldungen genannt wurden. Demnach ist die Quote der Erfinderinnen in den vergangenen Jahrzehnten zwar gestiegen (von nur 2 % Ende der 1970er Jahre auf 13,2 % im Jahr 2019), bleibt jedoch deutlich unter der Parität. Der Anteil der Erfinderinnen liegt auch weit unter dem Anteil der Forscherinnen und Absolventinnen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften.

    Ziel der EPA-Studie ist es, politischen Entscheidungsträgern und der breiten Öffentlichkeit Einblicke und Erkenntnisse über den Anteil von Frauen an Patentanmeldungen in Europa zu geben. Die Analyse zeigt, in welchen Ländern, Zeiträumen, technischen Gebieten und Anmelderprofilen Frauen als Erfinderinnen tätig waren.

    Gemäß der Studie liegt der Anteil der Erfinderinnen in Europa (13,2% im Jahr 2019) zwar höher als in Japan (9,5%), aber niedriger als in Südkorea (28,3%), China (26,8%) und den USA (15,0%).

    EPA-Präsident António Campinos sagt: „Die Studie wirft ein neues Licht auf den Beitrag von Frauen zu technologischen Innovationen und auf die Lücken, die geschlossen werden müssen, um das volle Potenzial von Erfinderinnen in Europa auszuschöpfen. Wenngleich in den letzten Jahrzehnten einige Fortschritte erzielt worden sind, muss noch mehr getan werden, um die Teilhabe von Frauen im Patentbereich zu stärken. Die Förderung von Frauen in Wissenschaft und Innovation ist weiterhin eine große Herausforderung für Europa. Zugleich ist sie ein Schlüsselfaktor für unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit.“

    Unter den EPO-Mitgliedsstaaten weisen für den Zeitraum zwischen 2010 und 2019 Lettland (30,6%), Portugal (26,8%), Kroatien (25,8%), Spanien (23,2%) und Litauen (21,4%) den höchsten Anteil an Erfinderinnen aus, während aus Deutschland (10,0%), Luxemburg (10,0%), Liechtenstein (9,6%) und Österreich (8,0%) die niedrigsten Werte stammen.

    Patentdaten des EPA zeigen deutlichen „gender gap“ bei Erfindern in Europa

    Laut EPA-Studie ist die Chemie der Technologiesektor mit dem höchsten Anteil an Erfinderinnen (22,4% im Zeitraum 2010-19), während der Maschinenbau (5,2%) den geringsten Anteil aufweist. Innerhalb der Chemiebranche verzeichnen Erfinderinnen bei Patentanmeldungen in den Bereichen Biotechnologie und Arzneimittel Quoten von über 30%.

    Zudem macht der Bericht deutlich, dass Patentanmeldungen aus Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen einen deutlich größeren Anteil an Erfinderinnen aufweisen (19,4% im Zeitraum 2010-19) als Anmeldungen von Privatunternehmen (10,0%). Darüber hinaus zeigt die Studie, dass Frauen eher in Erfinderteams zu finden sind und weniger oft als Einzelerfinderinnen. Zugleich haben sie in diesen Teams tendenziell weniger oft Führungspositionen inne als Männer.

    Diese Studie ist ein weiterer Beitrag des EPA in seinem Bestreben, patentgestützte Daten und Forschungsergebnisse zu Innovation in Europa zur Verfügung zu stellen. Neben zahlreichen Landscaping-Studien zu Technologiesektoren und weiteren Informationsangeboten veröffentlicht das EPA zudem seinen jährlichen Patent Index, der die führenden Länder, Regionen, Branchen und Unternehmen in Bezug auf ihre Anmeldetätigkeit bei europäischen Patenten darstellt.